Podologie-Praxis Jafari
Fußpflege und Podologie
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Fußpflege und Podologie

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Der Fußpfleger wird im Vorfeld der medizinischen Versorgung tätig und beschäftigt sich mit der Pflege und Prophylaxe des gesunden Fußes. Er übt kosmetische Fußpflege aus. 

Medizinische Fußpflege hingegen bedeutet Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist den Ärzten, Heilpraktikern und den Podologen auf der Grundlage ärztlicher Verordnung vorbehalten.

 

Die Bezeichnung „Podologin“ darf daher nur führen, wer im Besitz der Erlaubnis nach § 1 des Podologengesetzes aufgrund seiner besonderen staatlichen Ausbildung mit Schwerpunkten u. a. Im Bereich der kompetenten Arbeit am Fuß des Diabetikers ist.

 

Da pathologische Veränderungen vom Podologen erkannt und beachtet werden, ist aufgrund seiner interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Ärzten und der Anwendung Spezialtechniken durch seine Tätigkeit das Vorbeugen und die Heilung von Fußschäden gewährleistet.


 
Diabetische Füße
Behandlung mit Rezept (alle Krankenkassen!!!)
 
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